Krankenkassen (Gratis)-Zahnspange @ Kieferorthopädie Villach
Wenn Ihr Kind eine Zahnspange benötigt, dann ist es wahrscheinlich interessant für Sie herauszufinden, ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden oder nicht. Seit 2015 übernehmen die Krankenkassen nur in bestimmten Fällen die Kosten für Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine sehr schwere Fehlstellung handelt.
Voraussetzungen für eine Krankenkassen (Gratis)-Zahnspange:
Im Zuge einer kieferorthopädischen Erstberatung kann festgestellt werden, ob eine gänzliche, teilweise oder keine Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse möglich ist. Hierzu wird der sogenannte IOTN-Index (Index Of Orthodontic Treatment Needs) herangezogen. Bei IOTN 4 und 5 (verlagerte Zähne im Kiefer, Nichtanlage von Zähnen, ausgeprägte Unterkieferrücklage, Kreuzbiss, offener Biss, Tiefbiss) erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse. Bei IOTN 3 erfolgt eine Teilrefundierung über die Krankenkasse. Bei IOTN 1 und 2 (geringe Zahnfehlstellungen) erfolgt keine Zuzahlung durch die Krankenkasse.